Ab dem 14. November 2020 (BOC 3996 of 29 October 2020) muss in dieser Einrichtigung eine Bescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass ein diagnostischer Test auf eine COVID-19-Infektion mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde (max. 72 Stunden) und von den Gesundheitsbehörden Ihres Landes oder der Europäischen Union genehmigt worden sein. Sollten Sie keine solche Bescheinigung haben und bereit sein, einen diagnostischen Test durchführen zu lassen, informieren wir Sie über das nächstgelegene, dafür autorisierte medizinische Zentrum und erlauben Ihnen ausnahmsweise, solange in der Einrichtung zu bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. So lange dürfen Sie Ihre Unterkunft nicht verlassen. Das Hotel behält sich das Recht vor, Gästen, die die zuvor beschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, den Zugang zu verweigern.